Plenticore G3 (Hybrid, Made in Germany)
Redaktionell bewertet · aktualisiert am 15.07.2026


Auf einen Blick
Die Einschätzung der Redaktion
Der Plenticore der dritten Generation ist Kostals Universalgerät: ein Wechselrichter, der als reiner Solar-, als Hybrid- oder als Batteriewechselrichter arbeiten kann. Die Baureihe deckt mit S (4,0–7,0 kW), M (8,5–12,5 kW) und L (15–20 kW) das ganze Einfamilienhaus-Spektrum ab. Drei MPPT-Tracker und ein Wirkungsgrad von bis zu 98,2 Prozent sind solide Oberklasse, gefertigt wird in Deutschland.
Die Besonderheit ist die Erweiterbarkeit. Jede Leistungsklasse lässt sich nachträglich um zwei Stufen hochschalten, ohne das Gerät zu tauschen – wer später die Anlage vergrössert, kauft die Leistung per Freischaltung dazu. Ebenso lässt sich der dritte DC-Eingang optional als Hochvolt-Batterieeingang nutzen, kompatibel mit BYD, Pylontech, LG und Axitec. Das macht den Plenticore zu einem Gerät, das mit der Anlage mitwächst. Die Kehrseite dieser Flexibilität: Mehrere dieser Optionen sind kostenpflichtig freizuschalten, die volle Zehnjahresgarantie gibt es nur nach Online-Registrierung, und Notstrom erfordert Zusatzhardware (Kostal BackUp Switch oder eine Enwitec-Box).
Für die Schweiz gilt die Einordnung wie bei allen Geräten dieser Klasse: Das ist kein Steckergerät und hat mit der 600-Watt-Regel nichts zu tun. Der Plenticore gehört zu einer fest installierten Anlage, die nach NIV installationspflichtig ist – Photovoltaikanlagen sind in Art. 14 NIV ausdrücklich als besondere Anlagen genannt und dürfen nur von Bewilligungsinhabern montiert werden. Vor der Inbetriebnahme braucht es ein Anschlussgesuch beim Verteilnetzbetreiber. Anders als beim Balkonkraftwerk ist hier die Einmalvergütung von Pronovo erreichbar: Sie setzt mindestens 2 kW Modulleistung und eine feste Verbindung mit dem Gebäude voraus, was diese Leistungsklasse regelmässig erfüllt.
Mitwachsender Hybrid-Wechselrichter aus deutscher Fertigung.
Häufige Fragen
Gilt hier die 600-Watt-Regel?
Nein. Der Plenticore ist kein Steckergerät. Er gehört zu einer fest installierten Anlage, die nach NIV installationspflichtig ist – Photovoltaikanlagen sind in Art. 14 NIV ausdrücklich genannt.
Wer darf das Gerät installieren?
Nur eine Elektrofachkraft mit Anschlussbewilligung. Vor Inbetriebnahme braucht es ein Anschlussgesuch beim Verteilnetzbetreiber.
Kann ich später mehr Leistung freischalten?
Ja. Jede Klasse lässt sich um zwei Stufen erweitern, ohne das Gerät zu tauschen. Die Freischaltung ist kostenpflichtig.
Bekomme ich eine Förderung?
Die Einmalvergütung von Pronovo setzt mindestens 2 kW Modulleistung und eine feste Verbindung mit dem Gebäude voraus – bei dieser Leistungsklasse regelmässig erfüllt.