Die 600-Watt-Regel erklärt
Aktualisiert am 10.07.2026 · Lesezeit 6 Minuten
Worauf bezieht sich die 600-Watt-Grenze?
Massgebend ist die Wechselstromleistung, die der Wechselrichter ins Hausnetz abgibt – genauer: die AC-Nennleistung, die der Hersteller in der Konformitätserklärung für das gesamte Set deklariert. Grundlage ist die ESTI-Mitteilung zu Plug-and-Play-Photovoltaikanlagen aus dem Jahr 2014, die weiterhin gilt: Pro Bezügerleitung dürfen steckerfertige PV-Anlagen mit einer AC-seitigen Nennleistung von gesamthaft maximal 600 Watt an freizügigen 230-V-Aussensteckdosen eingesteckt sein – und diese abgegebene Leistung darf «in keinem Moment» überschritten werden. Die ESTI-Weisung Nr. 220, die viele Photovoltaik-Installationen regelt, gilt ausdrücklich nicht für steckerfertige Anlagen; für Balkonkraftwerke zählt allein die Mitteilung von 2014.
Eine Grenze pro Stromzähler, nicht pro Gerät
Die 600 Watt gelten gesamthaft pro Bezügerleitung, also pro Hausanschluss beziehungsweise Stromzähler. Wer bereits ein Balkonkraftwerk mit 600 Watt betreibt, darf am selben Zähler kein zweites einstecken – zwei 600-Watt-Anlagen im selben Haushalt sind unzulässig. Auch mehrere kleinere Geräte sind nur erlaubt, solange die Summe ihrer AC-Nennleistungen 600 Watt nicht übersteigt.
Warum App-Drosselung nicht genügt
Entscheidend ist die deklarierte Nennleistung, nicht die aktuell eingestellte. Ein als 800-Watt-Gerät deklarierter Wechselrichter, der nur per Software oder App auf 600 Watt gedrosselt wird, erfüllt die Anforderung nicht – erst recht nicht, wenn der Endkunde die Begrenzung selbst wieder aufheben kann. Solche umschaltbaren Geräte sind bestenfalls eine Grauzone; Netzbetreiber verlangen in der Praxis ab Werk fest begrenzte Geräte. Achten Sie deshalb auf eine Schweiz-Version, die als Set mit maximal 600 Watt AC-Nennleistung deklariert ist – massgebend ist, was in der Konformitätserklärung des Herstellers steht.
Mehr Modulleistung ist erlaubt (Overpaneling)
Die installierte Modulleistung (DC) darf höher liegen als 600 Watt. Üblich sind Sets mit 800 bis über 1000 Watt Modulleistung an einem 600-W-Wechselrichter, weil Module ihre Nennleistung im Alltag selten erreichen. Das Bundesamt für Energie bestätigt in seinen FAQ, dass diese Überbelegung zulässig ist, solange die abgegebene AC-Leistung zu keinem Zeitpunkt 600 Watt übersteigt. Auch die Dimensionierung mit stärkeren Modulen muss aus der Konformitätserklärung des Sets hervorgehen. Der Nutzen: Bei bedecktem Himmel, tiefem Sonnenstand und in den Randstunden erreicht die Anlage öfter ihre volle Wechselrichterleistung.
Brauche ich eine Bewilligung?
Bis 600 Watt Einspeiseleistung ist keine Installationsbewilligung nötig, sofern die Anlage steckerfertig ist und die Sicherheitsanforderungen erfüllt. Melden müssen Sie sie trotzdem: schriftlich beim lokalen Verteilnetzbetreiber, vor der Inbetriebnahme und mit der Konformitätserklärung über das gesamte Set als Beilage. Für den eingespeisten Überschuss gilt seit 2026 eine Minimalvergütung von 6 Rappen pro Kilowattstunde (Anlagen bis 30 Kilowatt, Basis: vierteljährlich ermittelter Referenz-Marktpreis); ab 2027 wird auf einen stündlichen Spotmarktpreis umgestellt (Übergangsfrist bis Anfang 2028).
Was gilt über 600 Watt?
Oberhalb von 600 Watt AC endet der steckerfertige Bereich. Eine solche Anlage darf nicht an eine Steckdose (Endstromkreis) angeschlossen werden: Es gilt die Installationspflicht nach der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV). Nötig sind ein fester Anschluss mit separater Absicherung und die Ausführung durch Inhaber einer Installations- oder Anschlussbewilligung nach Art. 9 beziehungsweise Art. 14 NIV. Ein stärkeres Set einfach einzustecken, ist keine zulässige Abkürzung.
Welche Sicherheitsanforderungen gelten?
Rechtlich ist ein Balkonkraftwerk ein frei steckbares Erzeugnis nach der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV). Modul, Wechselrichter und allfälliger Speicher müssen örtlich eine Einheit bilden, und es gelten folgende Anforderungen:
- Konformitätserklärung des Herstellers über das gesamte Set, nicht nur über den Wechselrichter – aus ihr müssen Nennleistung und Dimensionierung hervorgehen.
- Fehlerstromschutz als Bestandteil des Geräts: entweder eine allstromsensitive Fehlerstromüberwachung (RCMU) im Wechselrichter – bei aktuellen Mikrowechselrichtern Standard – oder ein Personenschutzstecker (PRCD, Typ B, 30 mA) im Anschlusskabel. Ein FI-Schutzschalter in der Hausinstallation ersetzt diese Schutzeinrichtung am Gerät nicht.
- Anschluss über eine normgerechte Schweizer Steckdose nach SN SEV 1011 (T12/T13/T23) – kein Schuko-Stecker, keine Reiseadapter.
- Kein Inselbetrieb: Bei einem Stromausfall schaltet der Wechselrichter ab, die Anlage liefert dann keinen Strom. Das schützt Personen, die am Netz arbeiten. Notstromfunktionen von Speicher-Sets betreffen nur deren eigene Geräteausgänge.
- AC-Nennleistung ab Werk fest auf höchstens 600 Watt begrenzt (siehe oben).
Häufige Fragen
Darf ich zwei Balkonkraftwerke betreiben?
Am selben Stromzähler nur, wenn beide zusammen höchstens 600 Watt AC-Nennleistung erreichen. Die Grenze gilt gesamthaft pro Bezügerleitung – zwei 600-Watt-Anlagen im selben Haushalt sind deshalb unzulässig.
Genügt die 600-Watt-Einstellung per App?
Nein. Massgebend ist die vom Hersteller deklarierte Nennleistung des Sets laut Konformitätserklärung. Ein per Software gedrosseltes 800-Watt-Gerät bleibt ein 800-Watt-Gerät; nötig ist eine ab Werk fest auf 600 Watt begrenzte Ausführung.
Zählt die Modulleistung zur Grenze?
Nein. Die 600 Watt beziehen sich auf die AC-Abgabe des Wechselrichters. Stärkere Module sind zulässig, solange die AC-Abgabe nie über 600 Watt liegt und das Set entsprechend deklariert ist.
Ausblick: Kommen 800 Watt auch in der Schweiz?
Geltendes Recht bleibt die 600-Watt-Grenze. Bewegung gibt es dennoch: Ein Forschungsbericht der Berner Fachhochschule, erarbeitet mit Electrosuisse, Meteotest und dem VSEK, kommt in Überlast-Simulationen zum Ergebnis, dass 800 Watt AC in den meisten Fällen keine Überlastung verursachen. Der Bericht schlägt neue Anlagekategorien vor, unter anderem eine einphasige Kategorie mit maximal 2000 Watt DC und 800 Watt AC. Seit Frühjahr 2026 erarbeitet eine Arbeitsgruppe des Technischen Komitees 82 bei Electrosuisse auf dieser Grundlage eine Schweizer Richtlinie. Ob und wann daraus eine neue Grenze wird, ist offen – bis dahin bleibt die 600-Watt-Grenze verbindlich.
600 Watt AC-Nennleistung, fest begrenzt und gesamthaft pro Zähler; die Modulleistung darf höher liegen. Mit schriftlicher Meldung beim Netzbetreiber und einem als Set deklarierten Gerät betreiben Sie die Anlage regelkonform.