Ratgeber 03

Anmeldung beim Netzbetreiber

Aktualisiert am 10.07.2026 · Lesezeit 8 Minuten

Anmeldung beim Netzbetreiber
Jede steckerfertige Anlage muss vor der Inbetriebnahme schriftlich beim Verteilnetzbetreiber gemeldet werden – mit Konformitätserklärung über das ganze Set, auch unter 600 Watt.

Meldepflicht: schriftlich und vor der Inbetriebnahme

Die Regel ist in der ganzen Schweiz dieselbe: Nach den Werkvorschriften der Verteilnetzbetreiber (WV-CH 2021, Kapitel 10.2.2) sind Energieerzeugungsanlagen, die fest oder steckbar mit dem Netz verbunden sind, dem Netzbetreiber im Voraus zu melden. Die ESTI-Mitteilung zu Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen von 2014 präzisiert: Die Meldung erfolgt schriftlich und vor der Betriebsaufnahme.

Beizulegen ist die Konformitätserklärung nach Art. 6 NEV über das gesamte Erzeugnis – also über das Set aus Modulen, Wechselrichter und Anschlussleitung, nicht nur über einzelne Komponenten. Eine Installationsbewilligung braucht es bis 600 W AC-Nennleistung nicht. Kurz: erst melden, dann einstecken.

Wer ist mein Netzbetreiber?

Der zuständige Verteilnetzbetreiber steht auf Ihrer Stromrechnung und ist nicht zwingend identisch mit dem Stromlieferanten. Er ist die Anlaufstelle für die Meldung.

In der Schweiz gibt es rund 600 Verteilnetzbetreiber, von Stadtwerken bis zu Genossenschaften. Die Abläufe ähneln sich, die Formulare unterscheiden sich aber im Detail – viele bieten ein vereinfachtes Formular für steckerfertige Anlagen oder ein Online-Portal.

Welche Angaben werden verlangt?

  • Typ und Einspeiseleistung des Wechselrichters (max. 600 W, fest begrenzt).
  • Anzahl und Leistung der Module.
  • Standort und vorgesehene Anschluss-Steckdose.
  • Konformitätserklärung über das gesamte Set, dazu je nach Netzbetreiber Datenblätter von Wechselrichter und Modulen.
  • Je nach Netzbetreiber Kunden-, Vertragskonto- und Zählernummer; die Zählernummer finden Sie auf der Stromrechnung (bei BKW etwa auf Seite 1).

Wie läuft die Meldung ab?

Sie reichen das ausgefüllte Formular mit den Nachweisen ein – bei den meisten grossen Netzbetreibern direkt online. Der Netzbetreiber bestätigt die Meldung; bei Rückfragen sind meist nur Detailangaben nötig. Je nach Zähler organisiert er einen Wechsel auf ein Modell, das Bezug und Einspeisung getrennt erfasst – die Kosten dafür trägt in der Regel der Netzbetreiber.

Bewahren Sie die Eingangs- und die Bestätigungsmeldung auf. Sie dienen als Nachweis, dass die Anlage ordnungsgemäss gemeldet wurde.

So läuft die Anmeldung bei den grossen Netzbetreibern

Der folgende Überblick zeigt die Abläufe bei acht grossen Verteilnetzbetreibern (Stand Juli 2026). Massgebend ist immer der eigene Netzbetreiber – bei kleineren Werken hilft ein Blick auf dessen Website oder ein kurzer Anruf. Eine Meldegebühr verlangt keiner der acht.

ewz (Stadt Zürich)

ewz stellt ein Online-«Anmeldeformular für Plug&Play Solaranlagen» bereit; eine Genehmigung ist nicht nötig. Die Konformitätserklärung ist als Pflicht-Upload beizufügen, die Leistung wird in den Stufen «bis 450 W» und «451–600 W» erfasst. Ohne Smart Meter vergütet ewz pauschal 17 Franken (bis 450 W) beziehungsweise 23 Franken (451–600 W) pro Jahr, bis der Smart Meter im regulären Rollout eintrifft – ein vorzeitiger Einbau ist nicht möglich. Herkunftsnachweise stellt ewz für Plug&Play-Anlagen nicht aus.

BKW

Die Anmeldung läuft über das Online-Formular «Anmeldung Ihrer Plug-&-Play-Photovoltaikanlage». Nötig sind die Zählernummer (Seite 1 der Stromrechnung) und die Konformitätserklärung in einer Amtssprache oder auf Englisch. Für die Rückliefervergütung ist meistens ein Zählerwechsel nötig (15 bis 30 Minuten Stromunterbruch). Pro Zählerkreis sind maximal 600 W zulässig; mehrere Anlagen sind erlaubt, solange die Summe eingehalten wird. Bei einem Umzug ist die Anlage ab- und neu anzumelden.

Primeo Energie

Das sechsstufige Online-Formular ist vor der Inbetriebnahme auszufüllen. Verlangt werden Kunden-, Vertragskonto- und Zählernummer, die Konformitätserklärung über das gesamte Set mit einzeln aufgeführten Komponenten sowie Datenblätter von Wechselrichter und Modulen. Eine Vergütung gibt es nur mit Smart Meter; fehlt er, wird der Zähler kostenlos getauscht (Kontaktaufnahme innert drei Monaten). Eine kostenpflichtige Stichprobenkontrolle nach Art. 39 NIV bleibt vorbehalten. Und: Wer die Leistung später erhöht, etwa von 300 auf 600 W, muss die Anlage erneut melden.

IWB (Basel-Stadt)

Bei IWB läuft die Meldung über das Online-Formular «Balkonsolaranlage melden»: Kundennummer, Leistung (max. 600 W), Smart-Meter-Status und Zählernummer eintragen, Konformitätserklärung hochladen (Pflicht, max. 5 MB). Die Vergütung von 14 Rp./kWh setzt einen Smart Meter voraus; der Zählerwechsel erfolgt auf Wunsch kostenlos. IWB akzeptiert nur eine Anlage pro Haushalt.

ewb (Stadt Bern)

Die «Anmeldung EEA Plug-&-Play-Photovoltaikanlage» erfolgt online; die Anlage ist bewilligungsfrei, aber meldepflichtig. Hochzuladen sind die Konformitätserklärung (Deutsch oder Englisch) und eine Selbstbestätigung, dass die Anlage der NEV entspricht und über einen Fehlerstromschutz Typ B oder eine RCMU im Wechselrichter verfügt. Die Vergütung läuft nach der Anmeldung automatisch an, der Zählerwechsel ist kostenlos (rund 15 Minuten Unterbruch). Auch Demontage oder Umzug der Anlage sind zu melden.

CKW

CKW verlangt die Anmeldung über ein Online-Formular – installiert wird erst nach der Bestätigung. Dokumente sind keine einzureichen; Konformitätserklärung und Wechselrichter-Datenblatt müssen aber aufbewahrt werden, da Prüfungen möglich sind. Mit Smart Meter vergütet CKW quartalsweise, ohne Smart Meter gilt eine Pauschale von 12 Franken pro Jahr (bis 300 W) beziehungsweise 60 Franken pro Jahr (301–600 W) – in diesem Fall ist jedes Jahr eine Neuanmeldung nötig.

SIG (Genf)

SIG publiziert keinen vereinfachten Weg für steckerfertige Anlagen. Es gilt die Standardmeldung als Energieerzeugungsanlage nach der Directive C.2.7 (Stand 1. Januar 2026), in der Praxis abgewickelt über den Elektroinstallateur mit Anschlussgesuch und OIBT-Unterlagen. Angeschlossen werden darf erst, wenn SIG zugestimmt hat. Die Einspeisevergütung beträgt 2026 10,96 Rp./kWh (exklusive Mehrwertsteuer, Niederspannung).

Groupe E (Freiburg/Neuenburg)

Auch Groupe E kennt keinen publizierten vereinfachten Plug&Play-Weg: Die Meldung läuft via Elektroinstallateur über das Elektroform-Portal. Vergütet wird quartalsweise nach dem Referenz-Marktpreis, mindestens jedoch 6 Rp./kWh für Anlagen unter 30 kW. Für Neuanlagen gilt seit dem 1. Januar 2026 eine Einspeisebegrenzung auf 70 Prozent der Nennleistung.

Deutschschweiz und Romandie: zwei verschiedene Wege

Der Vergleich zeigt ein klares Muster. In der Deutschschweiz melden Sie die Anlage in der Regel selbst über ein Online-Formular an – bei ewz, BKW, Primeo Energie, IWB, ewb und CKW ist das der publizierte Weg. In der Romandie führen SIG und Groupe E dagegen keinen vereinfachten Weg für steckerfertige Anlagen: Dort läuft die Meldung wie bei einer fest installierten PV-Anlage über den Elektroinstallateur. Wer im Westschweizer Netzgebiet wohnt, plant die Anmeldung deshalb am besten frühzeitig zusammen mit einem Installateur.

Praxis-Hinweise

  • Zählerwechsel: Wo für die Vergütung ein neuer Zähler nötig ist, ist der Wechsel bei den verglichenen Netzbetreibern kostenlos (etwa bei Primeo Energie, IWB und ewb); rechnen Sie mit einem kurzen Stromunterbruch von rund 15 bis 30 Minuten.
  • Ohne Smart Meter zahlen einige Netzbetreiber Jahrespauschalen statt einer Abrechnung pro Kilowattstunde – ewz beispielsweise 17 oder 23 Franken, CKW 12 oder 60 Franken je nach Anlagengrösse.
  • Konformitätserklärung aufbewahren: Auch wo keine Dokumente einzureichen sind (etwa bei CKW), müssen Konformitätserklärung und Datenblatt für mögliche Prüfungen bereitliegen.
  • Leistungserhöhung melden: Wer die Anlage aufrüstet, zum Beispiel von 300 auf 600 W, meldet sie erneut an – bei Primeo Energie ist das ausdrücklich vorgeschrieben.
  • Umzug und Demontage: BKW verlangt beim Umzug eine Ab- und Neuanmeldung, ewb will auch die Demontage gemeldet haben.

Was gibt es für den eingespeisten Strom?

Seit dem 1. Januar 2026 muss der Netzbetreiber den eingespeisten Strom abnehmen und vergüten. Für Anlagen bis 30 kW gilt eine Minimalvergütung von 6 Rp./kWh; die Vergütung orientiert sich am vierteljährlich ermittelten Referenz-Marktpreis. Die konkreten Tarife unterscheiden sich je nach Netzbetreiber deutlich – eine Übersicht bietet pvtarif.ch. Ab 2027 folgt die Umstellung auf einen stündlichen Spotpreis, mit Übergangsfrist bis Anfang 2028.

Fazit

Die Meldung ist Pflicht, aber unkompliziert: Netzbetreiber bestimmen, Formular besorgen, Nachweise bereitlegen, vor Inbetriebnahme einreichen.