ENS, FI und Konformitätserklärung: die Sicherheitsanforderungen erklärt
30.05.2026 · 7 Min Lesezeit
Damit ein Balkonkraftwerk in der Schweiz sicher und regelkonform läuft, müssen einige technische Voraussetzungen erfüllt sein. Drei Begriffe begegnen Ihnen dabei immer wieder: der Netz- und Anlagenschutz (ENS), der Fehlerstromschutz (RCMU beziehungsweise PRCD) und die Konformitätserklärung. Wer sie versteht, kann Produkte sicher beurteilen und erkennt unseriöse Angebote sofort.
Der Netz- und Anlagenschutz (ENS)
Der Netz- und Anlagenschutz, kurz ENS – in neueren Unterlagen auch NA-Schutz genannt –, ist im Wechselrichter integriert. Seine Aufgabe ist es, die Anlage bei einem Netzausfall sofort und automatisch zu trennen, sodass keine Spannung mehr an der Steckdose oder im Netz anliegt.
Das schützt zweierlei: Einerseits Personen, die am Netz arbeiten und sich darauf verlassen müssen, dass eine abgeschaltete Leitung wirklich spannungsfrei ist. Andererseits verhindert es einen unkontrollierten Inselbetrieb. Jeder für die Schweiz geeignete Wechselrichter bringt diese Funktion mit – sie ist nicht verhandelbar.
Der Fehlerstromschutz (RCMU oder PRCD)
Ein Fehlerstromschutz schaltet blitzschnell ab, wenn Strom über einen unbeabsichtigten Weg fliesst – etwa durch einen Körper –, und verhindert so gefährliche Stromschläge. Aus der Hausinstallation kennt man ihn als FI-Schalter (RCD) im Sicherungskasten.
Bei steckerfertigen Anlagen gehört dieser Schutz jedoch zum Gerät selbst: Das ESTI verlangt eine allstromsensitive Fehlerstromüberwachung (RCMU) im Wechselrichter – bei aktuellen Mikrowechselrichtern Standard – oder alternativ einen Personenschutzstecker (PRCD, Typ B, 30 mA) im Anschlusskabel. Ein FI im Sicherungskasten der Wohnung ist eine sinnvolle Ergänzung, ersetzt die Schutzeinrichtung am Gerät aber nicht. Ob RCMU oder PRCD vorhanden ist, zeigt die Konformitätserklärung; im Zweifel schafft die Abklärung durch eine Elektrofachperson Gewissheit.
Die Konformitätserklärung
Die Konformitätserklärung ist das Dokument, mit dem der Hersteller bestätigt, dass das Erzeugnis die geltenden Normen und Sicherheitsanforderungen erfüllt. Bei steckerfertigen Anlagen muss sie das gesamte Set als Einheit abdecken – Module, Wechselrichter und Anschlusskabel (Art. 6 der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse, NEV). Sie ist der Meldung an den Netzbetreiber beizulegen, und im Schadenfall ist sie ein wichtiger Nachweis.
Fehlt diese Erklärung oder ist sie nicht auffindbar, ist Vorsicht geboten – seriöse Hersteller stellen sie zum Download bereit oder legen sie dem Produkt bei.
Die Falle: gedrosselte 800-Watt-Geräte
Ein verbreiteter Fehler ist der Einsatz eines in der Leistung heruntergeregelten 800-Watt-Wechselrichters ohne saubere, dauerhafte Begrenzung. Massgebend ist nicht nur die in der App eingestellte Zahl, sondern dass das Gerät als Set mit höchstens 600 Watt AC-Nennleistung deklariert ist und diese Grenze zuverlässig einhält. Achten Sie auf entsprechende Angaben des Herstellers und auf eine stabile Begrenzung.
Fazit
Wer beim Kauf auf integriertes ENS, geräteseitigen Fehlerstromschutz (RCMU oder PRCD) und eine Konformitätserklärung übers gesamte Set achtet – und die Anlage über eine normgerechte Steckdose nach SEV 1011 (T13) anschliesst –, erfüllt die zentralen Sicherheitsanforderungen. Bei Unsicherheit, besonders in älteren Gebäuden, ist die kurze Beurteilung durch eine Elektrofachperson gut investiertes Geld. Diese drei Begriffe sind damit kein Fachjargon, sondern Ihre Checkliste für ein sicheres Gerät.